Kommunale Wärmeplanung in Pliezhausen

Wärmeplanung für heute – nachhaltig heizen für morgen!

Steigende Energiepreise machen nachhaltige Heizlösungen und effiziente Warmwasseraufbereitung unverzichtbar. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wie Gemeinden lokale Energien besser nutzen, CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig Kosten sparen können.

Wärmenetze bieten dabei eine besonders gute Lösung: Sie nutzen erneuerbare Energien effizient und sorgen für eine saubere, verlässliche Wärmeversorgung.

Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern steigert auch die Lebensqualität und macht die Kommune fit für die Zukunft.

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

  1. Analyse des Bestands und Einsparpotenziale des Energiebedarfs

  2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme

  3. Entwicklung von Szenarien zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs

  4. Ausarbeitung von Maßnahmen der kommunalen Wärmewende

Pliezhausen startet die
kommunale Wärmeplanung

Der Gemeinderat Pliezhausen hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 einstimmig beschlossen, die kommunale Wärmeplanung im Jahr 2026 zu erstellen.

Damit erfüllt die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW), die eine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 vorschreiben.

Die Wärmeplanung soll aufzeigen, wie die Wärmeversorgung in Pliezhausen künftig klimafreundlich und effizient gestaltet werden kann.

Zur Finanzierung der Wärmeplanung erhält die Gemeinde vom Land Baden-Württemberg Konnexitätsmittel in Höhe von insgesamt rund 48.700 Euro für die Jahre 2025 bis 2028. Damit werden die Kosten für die Ersterstellung gedeckt.

Grafik: Wärmenetz. Drei Häuser und ein Industriegebäude. Verbunden mit Linien.

Wie sieht der weitere Terminplan aus?

  • Februar 2026: Start der Wärmeplanung
    Wie gehen wir vor? Welche Daten haben und brauchen wir?

  • März 2026: Vorbereitungsphase
    (“Nicht”-)Eignungsprüfung

  • April - Juni 2026: Bestandsanalyse
    Wie viel Wärme wird momentan benötigt und wo? In welchem energetischen Zustand befinden sich die Gebäude? Womit wird geheizt? Welche erneuerbaren Energiequellen werden schon jetzt genutzt?

  • Juli - August 2026: Potenzialanalyse
    Wie sehr kann der Wärmebedarf theoretisch reduziert werden? Welche erneuerbaren Energiequellen sind noch ungenutzt? Welche Gebiete bieten ein Potenzial für Wärmenetze?

  • September - November 2026: Szenarioentwicklung und Umsetzungsstrategie
    Wie können wir eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen? Wie kann man das realistisch umsetzen?

  • Dezember 2026: Projektabschluss
    Feinschliff und Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans

Die Termine für öffentliche Gemeinderatssitzungen werden bekannt gegeben, sobald die Termine bekannt sind.

Weitere Informationen & Downloads:

Pressemitteilung zum Start der KWP 2026
Zur Gemeindewebseite
Sie haben noch Fragen?

Was Sie schon immer über die kommunale Wärmeplanung wissen wollten:

  • Ein kommunaler Wärmeplan dient als Grundlage für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dabei werden Strategien und Konzepte erstellt, die auf die spezifischen lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind, da Wärme – anders als Strom – schwerer zu transportieren ist.

    Um den Wärmeplan zu erstellen, nutzen Kommunen die erforderlichen Planungsdaten, beauftragen Studien, beziehen lokale Interessengruppen ein und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen.

    Ein Wärmeplan ist dabei ein unverbindlicher Wegweiser: Die darin enthaltenen Analysen und Empfehlungen sind Orientierungshilfen für zukünftige Entscheidungen.

  • In der kommunalen Wärmeplanung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen können. Einige der wichtigsten sind:

    • Art und Maß der bestehenden Bebauung

    • geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau

    • Eigentümerstrukturen der Gebäude

    • aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger

    • nutzbare Wärmequellen

    • bestehende Wärmenetze

    • aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten

    • Topografie

    Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und interagieren oft miteinander, was komplexe Entscheidungsprozesse in der kommunalen Wärmeplanung zur Folge hat.

  • Es gibt keine Pflicht zum Austausch einer fossil betriebenen Heizung, weder durch die kommunale Wärmeplanung noch durch das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG). Es ist auch weiterhin möglich eine fossil betriebene Heizung einzubauen. Allerdings sollten folgende Regelungen des Gebäudeenergiengesetzes 2024 beachtet werden.

    Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.

    • Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum Inkrafttreten der 65%-Regel (spätestens 01.07.2028) eingebaut werden

    • Ab 2029: Mindestens 15% der erzeugten Wärme müssen aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff stammen, ab 2035 30% und ab 2040 60%

    • Diese Vorgaben entfallen nur, wenn ein der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzanschluss aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Wenn das Netz nicht realisiert wird, müssen Eigentümer innerhalb von drei Jahren alternative Lösungen umsetzen wie z.B. eine Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe

    • Ausnahmen: Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungen, die vor dem 19.04.2023 beauftragt und bis zum 18.10.2024 eingebaut werden

    • Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden

    • Biomasse bleibt als alleinige oder hybride Technologie auch im Neubau möglich

    Das generelle Ende fossiler Heizstoffe ist für den 31.12.2044 vorgesehen. Zudem ist mit steigenden CO₂-Preisen zu rechnen, was fossile Heizungen teurer macht und ein Investitionsrisiko darstellt. Eine nachhaltige Heizungswahl empfiehlt sich daher dringend.

    Es empfiehlt sich also, frühzeitig über ein passendes Heizungssystem nachzudenken. Setzen Sie sich rechtzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander.

    Unsere Beratungsangebote können dabei helfen.

  • Grundsätzlich können alle Gebäude an die Nahwärme angeschlossen werden. Dies ist meist technisch machbar, da Bestandsgebäude in der Regel bereits Anschlüsse für Wasser, Gas oder Strom haben. Allerdings erfordert die Verlegung von Nahwärmeleitungen eine offene Bauweise, was mit einem höheren Aufwand verbunden ist.

    Optimal sind kurze Anschlusswege von der Straße bis zum Gebäude. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn das Gebäude über eine zentrale Wärmeversorgung verfügt, um den Installationsaufwand im Inneren gering zu halten.

    Um Ressourcen effizient zu nutzen, sollten auch Gebäude, die an die Wärmenetze angeschlossen werden, energetisch saniert werden. Das hat gleich mehrere Vorteile: Ihr Energieverbrauch sinkt und damit auch Ihre Heizkosten.

    Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, um Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal zu planen!

  • Mit der Einteilung in ein Eignungsgebiet für Nahwärme besteht kein Anspruch auf den Anschluss an das Wärmenetz.

  • Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung zum Anschluss an die Nahwärme.

  • Nein, diese Gebiete weisen lediglich Eignungsgebiete auf welche keine rechtlichen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen.

Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Projekt haben, unterstützen wir Sie gerne unter der folgenden Telefonnummer oder über das Kontaktformular:

T: 07121 14 32 571

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