
Kommunale Wärmeplanung in Eningen
KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG
Wärmeplanung für heute – nachhaltig heizen
für morgen!
Steigende Energiepreise, CO₂-Bepreisung und der Klimaschutz unterstreichen die Bedeutung nachhaltiger Heizsysteme und effizienter Warmwasserlösungen. Der Anschluss an ein kommunales Wärmenetz bietet hier eine besonders nachhaltige und geförderte Möglichkeit.
Damit sich ein Wärmenetz wirtschaftlich umsetzen lässt, ist eine breite Beteiligung von Eigentümerinnen und Eigentümern entscheidend.
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt wichtige Neuerungen, die insbesondere für Gebäudeeigentümer und Bauherren relevant sind.
So müssen Neubauten in Neubaugebieten künftig Heizungen nutzen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Für den Austausch bestehender Heizungen bleibt etwas mehr Zeit, um auf nachhaltige Lösungen umzusteigen.
Klimafreundliche Wärme für die Gemeinde Eningen
Eningen denkt Wärme neu: Mit klimafreundlicher Wärme schafft die Gemeinde die Grundlage für eine nachhaltige Zukunft. Eine durchdachte Wärmeplanung nutzt lokale Energien effizient, senkt CO₂-Emissionen und spart Kosten.
Wärmenetze spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie erneuerbare Energien effektiv einsetzen und eine saubere, zuverlässige Wärmeversorgung bieten – gut fürs Klima, die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit der Kommune.
Start der kommunalen Wärmeplanung
Aus diesem Grund fand im Januar 2025 das gemeinsame Kick-off-Meeting zwischen Verwaltung und der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen statt. Im laufenden Jahr wird sukzessiv die freiwillige, vom Land geförderte, kommunale Wärmeplanung in Eningen unter Achalm durchgeführt.
Alles mit dem Ziel, eine strategische Planungsgrundlage zu erarbeiten, wie in Eningen eine klimaneutrale Wärmeversorgung mittelfristig erreicht werden kann.
Nicht alle Gemeindebereiche werden sich für ein Nahwärmenetz eignen. Dennoch bietet die Analyse die Chance, Potenziale zu entdecken, Synergien zu nutzen und den Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde voranzutreiben.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Analyse des Bestands und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme
Entwicklung von Szenarien zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs
Ausarbeitung von Maßnahmen der kommunalen Wärmewende
Wie sieht der weitere Terminplan aus?
Januar 2025: Kick-Off-Meeting zur kommunalen Wärmeplanung
1. Quartal 2025, Bestandsaufnahme: Welcher Wärmebedarf besteht? Wie sieht die Versorgungsstruktur aus?
Was Sie schon immer über die kommunale Wärmeplanung wissen wollten:
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Ein kommunaler Wärmeplan dient als Grundlage für die Entwicklung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dabei werden Strategien und Konzepte erstellt, die auf die spezifischen lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind, da Wärme – anders als Strom – schwerer zu transportieren ist.
Um den Wärmeplan zu erstellen, nutzen Kommunen die erforderlichen Planungsdaten, beauftragen Studien, beziehen lokale Interessengruppen ein und arbeiten mit externen Fachleuten zusammen.
Ein Wärmeplan ist dabei ein unverbindlicher Wegweiser: Die darin enthaltenen Analysen und Empfehlungen sind Orientierungshilfen für zukünftige Entscheidungen.
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In der kommunalen Wärmeplanung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die Entscheidungen beeinflussen können. Einige der wichtigsten sind:
Art und Maß der bestehenden Bebauung
geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
Eigentümerstrukturen der Gebäude
aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
nutzbare Wärmequellen
bestehende Wärmenetze
aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
Topografie
Diese Faktoren können je nach Standort und spezifischen lokalen Gegebenheiten variieren und interagieren oft miteinander, was komplexe Entscheidungsprozesse in der kommunalen Wärmeplanung zur Folge hat.
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Es gibt keine Pflicht zum Austausch einer fossil betriebenen Heizung, weder durch die kommunale Wärmeplanung noch durch das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG). Es ist auch weiterhin möglich eine fossil betriebene Heizung einzubauen. Allerdings sollten folgende Regelungen des Gebäudeenergiengesetzes 2024 beachtet werden.
Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist.Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum Inkrafttreten der 65%-Regel (spätestens 01.07.2028) eingebaut werden
Ab 2029: Mindestens 15% der erzeugten Wärme müssen aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff stammen, ab 2035 30% und ab 2040 60%
Diese Vorgaben entfallen nur, wenn ein der Betreiber auf den Anschluss an ein neues Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzanschluss aus einem umgestellten Gasnetz wartet und die jeweils dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Wenn das Netz nicht realisiert wird, müssen Eigentümer innerhalb von drei Jahren alternative Lösungen umsetzen wie z.B. eine Hybridheizung durch Nachrüstung einer Wärmepumpe
Ausnahmen: Die 65%-Regel gilt nicht für Heizungen, die vor dem 19.04.2023 beauftragt und bis zum 18.10.2024 eingebaut werden
Bestehende Heizungen können weiter genutzt und repariert werden
Biomasse bleibt als alleinige oder hybride Technologie auch im Neubau möglich
Das generelle Ende fossiler Heizstoffe ist für den 31.12.2044 vorgesehen. Zudem ist mit steigenden CO₂-Preisen zu rechnen, was fossile Heizungen teurer macht und ein Investitionsrisiko darstellt. Eine nachhaltige Heizungswahl empfiehlt sich daher dringend.
Es empfiehlt sich also, frühzeitig über ein passendes Heizungssystem nachzudenken. Setzen Sie sich rechtzeitig mit einer passenden Heizungstechnologie und den gegebenenfalls notwendigen Sanierungsschritten auseinander.
Unsere Beratungsangebote können dabei helfen.
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Grundsätzlich können alle Gebäude an die Fernwärme angeschlossen werden. Dies ist meist technisch machbar, da Bestandsgebäude in der Regel bereits Anschlüsse für Wasser, Gas oder Strom haben. Allerdings erfordert die Verlegung von Fernwärmeleitungen eine offene Bauweise, was mit einem höheren Aufwand verbunden ist.
Optimal sind kurze Anschlusswege von der Straße bis zum Gebäude. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn das Gebäude über eine zentrale Wärmeversorgung verfügt, um den Installationsaufwand im Inneren gering zu halten.
Um Ressourcen effizient zu nutzen, sollten auch Gebäude, die an die Fernwärme angeschlossen werden, energetisch saniert werden. Das hat gleich mehrere Vorteile: Ihr Energieverbrauch sinkt und damit auch Ihre Heizkosten.
Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, um Ihre Sanierungsmaßnahmen optimal zu planen!
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Mit der Einteilung in ein Eignungsgebiet für Fernwärme besteht kein Anspruch auf den Anschluss an die Fernwärme.
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Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Verpflichtung zum Anschluss an die Fernwärme.
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Nein, diese Gebiete weisen lediglich Eignungsgebiete auf welche keine rechtlichen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer nach sich ziehen.
Sie haben noch Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Projekt haben, unterstützen wir Sie gerne unter der folgenden Telefonnummer oder über das Kontaktformular:
T: 07121 14 325 71