Photovoltaik in Baden-Württemberg

Pflicht zur Installation von Photovoltaik

 

Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb sind sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen in Baden-Württemberg Pflicht: 

  • beim Neubau von Nichtwohngebäuden und neuen Parkplätze ab 35 Stellplätzen (ab 1. Januar 2022)

  • beim Neubau von Wohngebäuden (ab 1. Mai 2022)

  • bei einer grundlegenden Dachsanierung von bestehenden Gebäuden (ab 1. Januar 2023)

Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage macht man sich unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und den aktuell steigenden Strompreisen. Man sollte die Anlage nach Möglichkeit am Eigenstrombedarf auslegen. Somit wird der vor Ort selbst erzeugte Strom ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und entlastet auch die Stromnetze.  

Wer in Baden-Württemberg nunmehr einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder bald auch Wohngebäude einreicht, muss 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das sind unverschattete Dachflächen, welche gen Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet.

Auch Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen lohnen sich: Sie erzeugen auf ohnehin versiegelten Flächen umweltfreundlichen Strom. Gleichzeitig sind sie Schattenspender für Parkende und können auch direkt zur Beladung von Elektrofahrzeugen einen wesentlichen Klimaschutzbeitrag leisten.

Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPflicht-VO), die Begründung sowie ein Fach- und Rechtsgutachten dazu finden Sie auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.